#ZensurheberrechtKlage für die Informationsfreiheit ist gewonnen

Im Rechtsstreit um die Veröffentlichung eines internen Gutachtens zur Zulässigkeit von Sperrklauseln bei der Europawahl hat die Plattform FragDenStaat.de eine negative Feststellungsklage gegen die Abmahnung des Bundesinnenministeriums (BMI) gewonnen. Das BMI hat alle Ansprüche der Klage anerkannt und das Landgericht Berlin ein Anerkenntnisurteil gesprochen.

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Die Anwälte der Bundesregierung „Redeker Sellner Dahs“ haben sich auf Grund des vom Landgericht und Kammergericht abgewiesenen Antrags auf einstweilige Verfügung dazu entschieden, es nicht zu einem Prozess kommen zu lassen. Wie sie in ihrer Begründung ausführen, halten sie das Vorgehen gegen FragDenStaat.de weiterhin für richtig und ziehen sich nur aus „prozessökonomischen Gründen“ zurück. Dennoch gesteht die Bundesregierung damit ein, dass für die Abmahnung und die Untersagung der Veröffentlichung der Dokumente auf fragdenstaat.de jegliche Grundlage fehlt.

FragDenStaat.de kann somit seinen ersten Rechtsstreit mit der Bundesregierung im Rahmen der Informationsfreiheit für gewonnen erklären. Leider hat dieser erste juristische Schlagabtausch keine weiterreichende Bedeutung. „Unser eigentliches Ziel war es, feststellen zu lassen, dass urheberrechtlich geschützte Werke der Bundesregierung nach dem IFG angefragt und dann frei verbreitet werden können.“, so Stefan Wehrmeyer, der Projektleiter von FragDenStaat.de. Dieses Ziel wurde unerreichbar, als sowohl das Landgericht sowie das Kammergericht keine Schöpfungshöhe in der Stellungnahme des BMIs sehen konnten und sie als nicht urheberrechtlich geschützt bewertet haben. Das Vorgehen von FragDenStaat.de schafft somit eine gute Grundlage für die kommenden Ausseinandersetzungen im Rahmen der Informationsfreiheit.

Die Bundesregierung ist somit gut beraten, in solchen Fällen erst dann zu einer Abmahnung zu greifen, wenn es sich tatsächlich um ein urheberrechtlich geschüztes Dokument handelt. Ein solches Vorgehen, wie in diesem Fall gegen eine gemeinnützige Organisation, ist und bleibt nach Meinung der Betreiber von FragDenStaat.de inakzeptabel.

Der gemeinnützige Verein hinter FragDenStaat.de – der Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. – hat mit dem Abwehren der Abmahnung und besonders auch mit dem Schritt selber Klage einzureichen, nun erste wertvolle Erfahrungen gesammelt, die uns helfen werden, auch weiterhin konsequent für die Informationsfreiheit für Bürgerinnen und Bürger einzutreten.

Nun gilt es ein nach Meinung der Bundesregierung urheberrechtlich geschütztes Dokument in den Behörden zu finden, das der Bundesregierung im Sinne ihrer Auffasssung von Urheberrecht für eine Veröffentlichung ungeeignet erscheint und es per IFG um endlich absolute Rechtssicherheit im Rahmen der Informationsfreiheit zu erhalten.


FragDenStaat.de wurde am 1. August 2011 gestartet. Mittlerweile sind neben Anfragen an Bundesbehörden auch Anfragen an Behörden in folgenden Bundesländern möglich: Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In konkreter Vorbereitung sind außerdem die Bundesländer Saarland und Thüringen.

FragDenStaat.de ist mit größtenteils ehrenamtlicher Arbeit entstanden und finanziert sich über Spenden. Die Webseite wird von dem gemeinnützigen Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. betrieben.

Zu den Unterstützern des Portals gehören Transparency International Deutschland e.V. und die Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit e.V.

Presse-Materialien (Logos)

Kontakt

Ansprechpartner

Stefan Wehrmeyer
Projektleiter FragDenStaat.de bei der Open Knowledge Foundation Deutschland
Email: stefan.wehrmeyer@okfn.de

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#Zensurheberrecht Klage ist gewonnen!

Wir haben unsere negative Feststellungsklage gegen die Abmahnung des Bundesinnenministeriums (BMI) gewonnen. Das BMI hat alle Ansprüche unserer Klage anerkannt und das Landgericht Berlin ein Anerkenntnisurteil gesprochen.