Bundeswehr schießt über das Ziel hinaus - wir veröffentlichen Verschlusssache

Geheim, geheim, geheim: Die Bundeswehr hat eine Antwort auf eine IFG-Anfrage mit der Geheimhaltungsstufe „VS - Nur für den Dienstgebrauch“ klassifiziert. Das bedeutet: Wer das Dokument einfach so veröffentlicht, könnte theoretisch rechtliche Probleme bekommen.

-

Die Bundeswehr hat eine Antwort auf eine IFG-Anfrage mit der Geheimhaltungsstufe “VS - Nur für den Dienstgebrauch” klassifiziert. Das bedeutet: Wer das Dokument einfach so veröffentlicht, könnte theoretisch rechtliche Probleme bekommen.

Das machen wir doch gerne. Hier die geheime Absage der Bundeswehr auf einen IFG-Antrag bei FragDenStaat.de.

Der Inhalt des Dokuments: Die Bundeswehr will die Protokolle der Bergung eines Weltkriegspanzers nicht herausgeben, weil diese geheim seien.

So weit, so unspektakulär. Aber wie kann es dazu kommen, dass ein offensichtlich unverfängliches Dokument zur Geheimsache wird? Verschlusssachen werden im Sicherheitsüberprüfungsgesetz geregelt. Die Einstufung als Verschlussache “Nur für den Dienstgebrauch” soll dann erfolgen, wenn die Kenntnisnahme der Informationen “durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann.” Das können u.a. Fahndungsunterlagen im Bereich Terrorismus oder Dienstpläne sein.

Oder anscheinend auch IFG-Absagen. Eine Einstufung als Geheimdokument soll nach dem Gesetz nur dann erfolgen, wenn sie “notwendig” ist. Nur: Über die Einstufung entscheidet die jeweilige Dienststellenleitung selbst, in diesem Fall also die Einsatzabteilung des “Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr”. Und die schießt offensichtlich manchmal über das Ziel hinaus, wie auch schon vorher der MAD.

Damit aber nicht genug. Denn auch die nach dem IFG begehrten Informationen, Protokolle einer Bundeswehraktion, will die Bundeswehr nicht herausgeben, weil sie als Verschlusssache eingestuft ist. Das allein ist jedoch kein Grund für die Ablehnung von IFG-Anträgen, wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat.

Denn VS-Einstufungen können - wie an diesem Beispiel gesehen - ziemlich beliebig sein. Nur wenn Dokumente wirklich Informationen enthalten, die nachteilige Auswirkungen für die Bundesrepublik haben könnten, darf der Zugang zu ihnen verwehrt werden. Ob das Protokoll der Bergung eines alten Panzers dazu gehört, ist fraglich. Notfalls muss in solchen Fällen ein Gericht klären, ob Dokumente wirklich als geheim eingestuft werden dürfen.

Übrigens müssen Geheimschutzbeauftragte bei der Bundeswehr in “unangekündigten stichprobenartigen Kontrollen” prüfen, ob Verschlusssachen offensichtlich ungerechtfertigt eingestuft wurden. Wir hätten da ein paar Hinweise.

Für eine informierte Zivilgesellschaft spenden

Unsere Recherchen, Klagen und Kampagnen sind essentiell, um unsere Politik und Verwaltung transparenter zu machen! So können wir unsere Demokratie stärken. Daraus schlagen wir kein Profit. Im Gegenteil: Als gemeinnütziges Projekt sind wir auf Spenden angewiesen.

Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit!

Jetzt spenden!

#Landesverrat Jetzt IFG-Anfragen stellen

Viele Fragen in Bezug auf den #Landesverrat von netzpolitik.org sind offen. An diese Behörden können sie gestellt werden: