Frag den Bundestag! 4000 Gutachten warten auf dich

Das Landeskriminalamt Hamburg führt entgegen früherer Angaben doch eine Datei zu "Gruppen und Szenegewalt" im Fußball und anderen Sportarten. In der Datei sammelt die Polizei seit über neun Jahren Informationen über angeblich gewaltbereite Fußballfans. Mehr als 2000 Menschen, die vor allem den Fußballklubs Hamburger SV und St. Pauli zugeordnet werden, werden in der Datei geführt.

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Fast 4000 Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag können ab heute einzeln über das Tool "FragDenBundestag" bei FragDenStaat.de angefragt werden. Die Organisation abgeordnetenwatch.de hatte in der letzten Woche die Liste der Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes zwischen 2005 und 2015 veröffentlicht, die sie dank einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (und nach einer Ablehnung erst im Widerspruchsverfahren) erhielten. Diese können nun in einer Datenbank gesucht und automatisiert mit zwei Klicks angefragt werden. Wenn der Bundestag den IFG-Anfragen nachkommt, entsteht mit der Zeit ein Archiv der Bundestagsgutachten.

70 Gutachten liegen durch frühere IFG-Anfragen bereits vor. Ihre Inhalte sind durchaus brisant. Wenn die Wissenschaftler des Bundestags ein Gesetzesvorhaben wie die Vorratsdatenspeicherung, die PKW-Maut oder auch die Obergrenzen für Flüchtlinge als illegal einstuft, ist dies stets von öffentlichem Interesse. Noch nicht angefragt wurden bisher beispielsweise Anfragen zu Drohnen, zum Datenschutz und zum Breitbandausbau.

Ein offensichtlich besonders interessantes Gutachten wurde 2014 von der Europa-Abteilung des Dienstes erstellt: Die Ausarbeitung zur Lösung von Streitbeilegungen im Rahmen von TTIP wurde als Verschlussache "Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft. Sie ist die einzige eingestufte Ausarbeitung in der Liste, aber vermutlich nicht die einzige beim Wissenschaftlichen Dienst. Wir freuen uns dazu über Hinweise.

Gutachten über Nacktbaden auf dem Nachbargrundstück

Die Liste könnte auch neues Material für die Plagiatsjäger um Vroniplag und Co. bieten: War Ex-Minister zu Guttenberg bei seiner Plagiatsaffäre unter anderem darüber gestolpert, dass er sich vom Bundestag mutmaßlich Ausarbeitungen für seine Dissertation schrieben ließ, lassen auch viele andere Gutachten einen zumindest direkten Bezug zu parlamentarischer Arbeit zunächst vermissen, etwa Ausarbeitungen zu Joseph von Eichendorff und Rudolph Virchow. Vor allem die Ausarbeitung "Zu den rechtlichen Möglichkeiten gegen das Nacktbaden auf einem benachbarten Grundstück" wirft die Frage auf, ob das Ergebnis wirklich Einzug in die parlamentarische Arbeit gefunden hat - oder nur als Munition in einem privaten Nachbarschaftsstreit verwendet wurde.

Bisher hat sich der Bundestag geweigert, Gutachten von sich aus aktiv zu veröffentlichen. Auch wehrte er sich bisher dagegen, IFG-Anfragen über FragDenStaat per E-Mail zu beantworten. Daher verschickt er die Antworten auf E-Mail-Anfragen regelmäßig per Post. Dass er überhaupt die mit Steuermitteln finanzierten Gutachten herausgibt, ist einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu verdanken. Übrigens zeigt die Veröffentlichung der Liste, dass der Bundestag offensichtlich bei früheren Anfragen nach der Liste nicht die Wahrheit sagte. Bis vor zwei Jahren gab er an, über keine solche Liste zu verfügen.

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Personen, die als Gefahr eingestuft werden, erfahren in der Regel nichts davon. Zu ihnen werden, wie in anderen Bundesländern, Daten wie Name, Adresse, Fotos und Informationen von Kontaktpersonen gesammelt.