FragDenBundestag erfolgreich!

Wie aus einer internen E-Mail des Bundestagspräsidenten an alle Abgeordnete hervorgeht, wird der Bundestag künftig tausende Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes (WD) online auf der Bundestags-Website veröffentlichen - unter anderem zu Themen wie Sicherheitspolitik, Finanzen, Strafrecht, Asylrecht und Europapolitik. Das beschloss der Ältestenrat des Bundestags in seiner heutigen Sitzung.

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Dem Deutschen Volke –

Photo by Wendel Hilário on Unsplash

Die Entscheidung ist ein großer Erfolg für Zivilgesellschaft, Journalistinnen, Wissenschaftler und auch den Bundestag selbst. Sie garantiert einen freien Zugang zum Wissen des Bundestags und macht Informationen für die Öffentlichkeit verfügbar, die in den letzten Jahrzehnten nur wenigen Menschen zugänglich waren. Dabei können die Erkenntnisse der Gutachten nicht nur in der journalistischen Berichterstattung, sondern unter anderem auch in wissenschaftlichen Arbeiten genutzt werden. Auch Bundestagsabgeordnete selbst haben jetzt einen deutlich vereinfachten Zugang zu den Gutachten ihrer Hausjuristen.

Der Grund für die Veröffentlichungen ist offensichtlich die Kampagne #FragDenBundestag von FragDenStaat und Abgeordnetenwatch. Über FragDenBundestag.de haben in den letzten drei Wochen tausende Nutzerinnen Gutachten angefragt, die der Bundestag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) herausgeben muss. Die Anfragen werden jetzt offensichtlich nicht mehr einzeln beantwortet. Stattdessen werden die Gutachten online veröffentlicht. Dazu heißt es in der internen Mail des Bundestagspräsidenten: "Diese Anträge [dienen] erkennbar dem Zweck, externe Datenbanken über die erstellten Gutachten der WD aufzubauen." Mit der Entscheidung zur Veröffentlichung spart der Bundestag große zeitliche und finanzielle Ressourcen.

Tausende Gutachten

Bereits jetzt stehen unter https://www.bundestag.de/ausarbeitungen fast 900 Ausarbeitungen des Bundestags zur Verfügung, teils als Scan, teils offensichtlich als Original-PDF. Das Gutachten "Zu den rechtlichen Möglichkeiten gegen das Nacktbaden auf einem benachbarten Grundstück" ist bisher nicht darunter, dafür Gutachten zu einer möglichen Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn für Flüchtlinge, TTIP und Menschenrechte sowie zum Völkermord an den Armeniern.

Außerdem ändert der Bundestag die Praxis seiner Ausarbeitungen: Künftig werden alle Gutachten nach einer Schutzfrist von vier Wochen nach der Ausarbeitung durch den Bundestag online veröffentlicht. Dabei wird der Name der Auftraggeberin nicht bekanntgegeben. Die Möglichkeit, ein Gutachten vertraulich einer Bundestagsabgeordneten exklusiv vorzubehalten, wird es künftig nicht mehr geben. Welche Jahrgänge das Archiv letztlich umfassen wird, ist derzeit noch unklar.

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Juni 2015 ist der Bundestag verpflichtet, Gutachten auf Anfrage nach dem IFG herauszugeben. Nachdem er sich lange dagegen gewehrt hatte, gab er im Januar eine Übersichtsliste mit 4000 Gutachtentiteln heraus, die anschließend auf FragDenBundestag.de veröffentlicht wurde.

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FragDenBundestag Erste Reaktion der Verwaltung

Die Bundestagsverwaltung hat auf die Anfragen nach Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Rahmen der Kampagne „FragDenBundestag“ erstmals reagiert.