IFG + Schule = <3

Schimmelnde Unterrichtsräume, überforderte Lehrerinnen und Lehrer und überfüllte Klassen - das ist der Alltag für viele Schülerinnen und Schüler in ganz Deutschland. Wieso ist das so? Das fragen sich sowohl Eltern als auch SchülerInnen und LehrerInnen. Die Antwort heißt: Informationsfreiheitsgesetz!

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Mit dem Informationsfreiheitsgesetz dürfen alle Personen ohne Angabe von Gründen Behörden - und auch Schulen! - nach Dokumenten, Daten und Informationen anfragen.

Und was so? Zum Beispiel:

Was kann ich alles anfragen? Grundsätzlich darf jede Person alle Informationen bei allen Behörden, Ämtern und Schulen anfragen. Dazu zählen beispielsweise Berichte von Schulinspektionen, Statistiken rund um SchülerInnenzahlen, aber auch Rechnungen. Dabei ist es auch egal, ob diese Informationen als Akten aus Papier oder bereits elektronisch vorliegen. Und das tolle ist: Mit FragDenStaat.de geht das in nur wenigen Minuten!

Was passiert, wenn ich die Anfrage gestellt habe? Erst einmal hat die Behörde einen Monat Zeit, um auf die Anfrage zu reagieren und die Informationen herauszugeben oder eine Begründung zu liefern, weshalb diese Informationen nicht veröffentlicht werden können.

Sollte innerhalb dieses Monats keine Reaktion erfolgen, dann kann man noch einmal darauf hinweisen, dass die Frist nicht eingehalten wurde. Wenn auch dies nichts bringen, kann man - über FragDenStaat mit einem Klick - die Beauftragten für informationsfreiheit um Vermittlung bitten. Dieser setzt sich dann mit der Behörde in Kontakt und forscht noch einmal nach.

In den meisten Bundesländern ist es so, dass einfache Anfragen kostenfrei sind. Manchmal aber auch nicht, am besten schaust du einfach mal hier nach, wie es bei dir aussieht.

Wie hilft FragDenStaat.de? Wir sind eine Plattform, die es euch ermöglichen will, das Stellen von Anfragen zu erleichtern. Wenn ihr über uns eine Anfrage stellt, dann wählt ihr lediglich die Behörde aus, gebt an, was für Informationen ihr erhalten wollt und schickt die Anfrage ab. Außerdem werden, wenn ihr das wollt, alle Informationen, die ihr erhaltet, auch gleich veröffentlicht. Das heißt: Nicht nur ihr erhaltet sie, sondern sie werden auch der breiten Masse zugänglich gemacht und sind somit für jeden einsehbar.

Was kann ich jetzt also tun? Sind eure Klassen mit 32 Schülerinnen und Schülern so voll, dass eine angenehme Arbeitsatmosphäre gar nicht möglich ist? Fragt eure Schule doch einmal nach dem letzten Schulinspektionsbericht und schaut nach, was darin zu genau diesem Punkt zu finden ist. Womöglich könnt ihr so eure Forderungen gegenüber der Schulleitung besser mit Fakten stützen und habt größere Aussichten auf Erfolg!

Noch mehr Infos gefällig? Hier entlang! Anfrage stellen? Los geht’s!

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Viel zu Klagen

Wer klagt hier gegen wen? Ein großer Teil der Auslegung von Informationsfreiheitsgesetzen (IFG) wird in Gerichtsverfahren geklärt. Deswegen ist es sinnvoll, sich über den neusten Stand der Rechtsprechung zu informieren. Dabei hilft zum einen die Rechtsprechungsdatenbank der LDA Brandenburg.