Fazit nach einem Jahr FragDasJobcenterDas war erst der Anfang

Vor einem Jahr verkündete die Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sei ein großer Erfolg: Das Gesetz sei endlich bei der Bundesverwaltung „angekommen”.

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An Jobcenter kann sie dabei nicht gedacht haben. Die Einrichtungen sind nach dem IFG auskunftspflichtig, agieren aber meist trotzdem intransparent, etwa wenn sie Sanktionen über sogenannte Kunden verhängen. Im Oktober vergangenen Jahres haben wir deswegen die Kampagne FragDasJobcenter ins Leben gerufen. Wir wollten unter anderem wissen: Welche Ziele setzen sich die Jobcenter selbst? Und welche internen Weisungen bestimmen ihre Arbeit?

21 Prozent noch immer ohne Antwort

Nutzer*innen von FragDenStaat sendeten innerhalb von vier Wochen insgesamt 818 IFG-Anfragen an die Jobcenter. Ein Jahr später zeigt sich: 548 der Anfragen waren erfolgreich. Die Jobcenter sandten entweder die begehrten Dokumente zu oder veröffentlichten sie direkt auf ihrer eigenen Website. So geschehen vorbildlicherweise zum Beispiel im Hamburger Jobcenter oder beim Jobcenter Berlin-Pankow, die die Dokumente dort veröffentlichen, wo die meisten Menschen nach ihnen suchen werden. Aufgrund der aktiven Veröffentlichung werden sie voraussichtlich auch keine weiteren Anfragen mehr erwarten müssen.

Bei 21 Prozent der Anfragen fehlt noch immer die Antwort. Rund 100 Jobcenter reagieren weiterhin nicht auf Anfragen. Sie werden sich in den nächsten Wochen mit der Bundesbeauftragten für informationsfreiheit auseinandersetzen müssen, die wir zur Überprüfung einschalten werden.

Massenhafte Verstöße gegen das IFG

Aber selbst die Jobcenter, die inzwischen geantwortet haben, verstießen größtenteils gegen das IFG. Kaum eines antwortete innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Antwortfrist von einem Monat, viele erst nach vier oder fünf Monaten oder nach Androhung von Untätigkeitsklagen. Optionskommunen in Niedersachsen, Sachsen, Hessen und Bayern gaben meist gar keine Dokumente heraus. Da die Optionskommunen nicht dem Bundesrecht, sondern Landesrecht unterliegen, gelten dort die Landes-Informationsfreiheitsgesetze. Da solche in den genannten Bundesländern aber nicht existieren, geben die Jobcenter auch keine Auskunft.

Das Berliner Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg mussten wir sogar verklagen. Als es trotz klarer Rechtslage darauf bestand, einen Identitätsnachweis zur Antragsstellung zu fordern, zogen wir vors Berliner Verwaltungsgericht – und gewannen prompt. Als es die Weisungen anschließend trotzdem nicht gesammelt herausgegeben wollte, sendeten Nutzer*innen ein paar Dutzend Anfragen, um das Jobcenter schließlich von der Herausgabe zu überzeugen.

Dass das IFG also in den deutschen Jobcentern “angekommen” ist, stimmt nicht. Die meisten von ihnen sind unerfahren im Umgang mit dem Gesetz, setzen es fehlerhaft oder zu restriktiv um und beachten die Antwortfristen nicht. Wir arbeiten daran, das zu ändern. Und ihr könnt mithelfen, indem ihr mehr Anfragen an die Jobcenter stellt.

Foto: cucchiaio, CC BY-NC-ND 2.0

Mitarbeit: Lea Schubert

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