VerwaltungsgerichtWir haben zwei Klagen gegen das Verteidigungsministerium gewonnen

Wir haben zwei Klagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz gegen das Verteidigungsministerium (BMVg) gewonnen. Sie offenbaren, dass das Ministerium oft selbst nicht weiß, über welche Informationen es eigentlich verfügt.

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In der ersten Klage ging es um Verträge des Ministeriums mit Youtube-Stars. Auf der Gamescom 2016 engagierte die Bundeswehr "Joyce Ilg", "Real Chris Tezz" und "MarcBrade TV", um den Snapchat-Kanal der Armee zu bewerben. Wir wollten neben den Gesamtkosten des Gamescom-Events - 54.730 Euro - auch die Vereinbarungen des BMVg mit den Youtubern einsehen.

Das verweigerte das Ministerium. Die Verträge seien geheim, da Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der "Influencer" betroffen seien. Joyce Ilg und Co. würden für weitere Engagements nicht zur Verfügung stehen, wenn ihr Honorar bekannt würde. Zudem sei zu erwarten, dass YouTube-Darstellern künftig weniger Spielraum für Preisverhandlungen hätten und damit niedrigere Preise vom Steuerzahler abrufen könnten - eine fragwürdige Argumentation, die wir gerne vom Gericht überprüfen lassen wollten.

Verträge plötzlich nicht mehr da

Kurz bevor das Verwaltungsgericht Köln über die Klage verhandeln sollte, änderte das BMVg allerdings seine Taktik. Es erklärte fast ein Jahr nach der ursprünglichen Anfrage, dass ihm die Verträge gar nicht vorlägen. Da das Ministerium die Auswahl der Youtuber einer Agentur überließ, verfüge es gar nicht um die Vereinbarungen mit den einzelnen "Influencern".

Eine überraschende Erkenntnis. Anscheinend hatte das Ministerium zuvor nicht überprüft, ob die Verträge vorhanden waren, wusste aber trotzdem, dass sie geheim sind.

Einige Tage nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bot das Verteidigungsministerium an, auch unsere zweite Klage erledigen zu lassen. Darin ging es um Manuskripte von Reden der Ministerin Ursula von der Leyen, die sie bei nicht-öffentlichen Veranstaltungen hielt. Wir wollten auf diese Weise herausfinden, was die Verteidigungsministerin möglicherweise bei Veranstaltungen von Rüstungskonzernen zu Protokoll gab.

Das BMVg hielt dem entgegen, dass die Redemanuskripte als Verschlusssachen eingestuft seien. Würden sie bekannt, könnten ausländische Geheimdienste daraus Erkenntnisse ziehen. Eine Herausgabe sei ausgeschlossen.

Rede-Manuskripte plötzlich nicht mehr da

Bevor das Verwaltungsgericht Köln allerdings über die Klage verhandeln sollte, änderte das BMVg auch in diesem Fall seine Taktik. Es erklärte fast ein Jahr nach der ursprünglichen Anfrage, dass ihm gar keine Informationen zu nicht-öffentlichen Veranstaltungen vorlägen.

Eine überraschende Erkenntnis. Anscheinend hatte das Ministerium zuvor nicht überprüft, ob die Rede-Manuskripte vorhanden waren, wusste aber trotzdem, dass sie als Verschlusssache gekennzeichnet sind.

In beiden Fällen muss das Ministerium jetzt die Kosten der Klage übernehmen. Die von uns gewünschten Informationen haben wir trotzdem nicht erhalten. Zumindest wissen wir jetzt aber, dass das Wissensmanagement im Verteidigungsministerium dringend überprüft werden sollte. Wir haben beim BMVg die interne Kommunikation zu unseren Klagen angefordert.

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