Klage gegen Berliner JobcenterDas könnten sie uns sparen

Das Berliner Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg verbrennt Geld und Zeit. Vor etwa einem halben Jahr wollten wir von der Einrichtung im Rahmen der Aktion „FragDasJobcenter“ wissen, welche internen Weisungen es hat. Jetzt müssen wir klagen, um die Informationen zu bekommen.

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Die ursprüngliche Antwort des Jobcenters auf unsere Anfrage war skurril, aber nicht ganz ungewöhnlich: Es verlangte von uns einen Identitätsnachweis zur Antragsstellung - angeblich, weil nicht klar sei, wer den Antrag stellt. Wir sollten persönlich vorstellig werden und uns ausweisen.

Infos nur mit Personalausweis?

Für uns ein Mittel der Einschüchterung. Wieso sollten wir nach Berlin-Kreuzberg fahren, wenn ein Antrag auch per Mail gültig ist und von jeder Person unabhängig vom Hintergrund gestellt werden kann?

Es ist rechtswidrig, für einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz die Vorlage eines deutschen Ausweises zu fordern. Das wollten wir auch dem Jobcenter erklären. Sowohl per Telefon als auch in unserem Widerspruch haben wir klargestellt, dass es weder einen Zweifel an der Identität des Antragsstellers gibt noch eine rechtliche Grundlage für das Vorgehen des Jobcenters. Dazu kommt: Andere Anfragen hatte das Jobcenter bereits ohne Aufhebens beantwortet.

Aber auch ein persönliches Telefonat half nichts. Das Jobcenter bleibt stur. Es erklärte, dass die Antwort auf unsere Anfrage ein Verwaltungsakt sei, der für den Antragssteller gebührenpflichtig sei. Dazu müsse der Antragssteller sich ausweisen. Nur: Das erklärte uns das Jobcenter in einem Widerspruchsbescheid - und der ist ein Verwaltungsakt, der für den Antraggsteller gebührenpflichtig ist.

Jobcenter engagiert eigene Anwälte

Wie das Jobcenter uns ohne Ausweis also einen gebührenpflichtigen Verwaltungsakt ausstellen kann, einen anderen aber nicht, bleibt unklar. Um die Sache endgültig zu klären, haben wir gemeinsam mit unserem Anwalt Ansgar Koreng von der Kanzlei JBB RechtsanwälteKlage beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht.

Inzwischen vermittelt auch die Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit in der Sache. Das Jobcenter hat derweil eine Anwaltskanzlei engagiert, um es in der aussichtslosen Sache zu vertreten. Es gibt schon eine Anfrage ans Jobcenter nach den Kosten des Engagements.

Wollte das Jobcenter sich selbst und uns Zeit und Geld sparen, würde es einfach alle Weisungen veröffentlichen. So wie es andere Jobcenter auch getan haben. Umso interessanter ist für uns jetzt natürlich das Ziel der Anfrage. Welche internen Weisungen hat das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg, die es nicht herausgeben will?

Zur Finanzierung der Klage bitten wir euch um Spenden. Wir versprechen: Bei uns ist Geld auch besser aufgehoben als beim Jobcenter.

Klagen nach den Informationsfreiheitsgesetzen fördern wir mit Know-How und Geld in unserem Projekt Transparenzklagen.de. Jetzt bewerben!

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