Informationsfreiheit in NRWWas sagen die Wahlprogramme?

Viele Parteien haben sich mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung auf die Fahnen geschrieben und dieses ins Wahlprogramm aufgenommen. Dieser Artikel erläutert die Forderungen der Parteien in Hinblick auf das Thema Informationsfreiheit bei den Landtagswahlen am 14.05.2017 in Nordrhein-Westfalen.

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Situation in Nordrhein-Westfalen

Das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen trat 2001 in Kraft. Eine wesentliche Überarbeitung seitdem gab es nicht. Eine vorgesehene Überarbeitung Ende 2009 wurde aus dem Gesetzestext gestrichen und für Ende 2014 sowie alle fünf Jahre vorgesehen. Dieses wiederum ebenfalls gestrichen und es gibt keinen festgeschriebenen Änderungturnus. Bisher erfolgte eine Evaluierung des Gesetzes 2004.

Die Initiative „NRW blickt durch“ wurde 2013 gegründet, um ein Transparenzgesetz nach dem Hamburger Transparenzgesetz auch in NRW umzusetzen. Hierzu hat die Initiative einen Gesetzesentwurf erstellt, der Anfang 2014 dem Landtag übergeben wurde. Anfang März 2017 wurde bekannt, dass die SPD im Landtag ihre Zustimmung für ein Transparenzgesetz zurückgezogen hat, trotz der Formulierung im Koalitionsvertrag zusammen mit den Grünen für ein Transparenzgesetz. Zuvor gab es bereits im Januar 2017 eine Ressortabstimmung in den Landesministerien mit breiter Zustimmung.

In dem von Mehr Demokratie e.V. und der Open Knowledge Foundation e.V. veröffentlichen Transparenzranking erreicht das IFG-NRW 45 von möglichen 100 Punkten. Im Transparenzranking liegt NRW im Mittelfeld im Vergleich zu anderen Bundesländern. Zwei Gründe für das schlechte Abschneiden sind unklare Regelungen die Einsicht in Behördenakten verwehrt und das die hohen Gebühren vor einer Abfrage abschrecken.

Vergleich

Wie stehen die großen Parteien zur Landtagswahl 2017 in ihren Wahlprogrammen zum Landes-Informationsfreiheitsgesetz (LIFG)? Wird Änderungsbedarf genannt? Diese Frage lässt sich durch einen Blick in die veröffentlichten Wahlprogramme zur Landtagswahl erörtern. Hierzu werden die Parteien geprüft, die laut den letzten Umfragewerten einzeln mindestens 3 % erreichen. Die entsprechenden Auszüge aus den Wahlprogrammen zum Thema LIFG haben wir unten aufgeführt.

Der WDR hat ein Tool gebaut und dabei alle Wahlprogramme der Parteien eingelesen und dieses mittels Verknüpften Wörtern durchsuchbar gemacht. Ausprobieren kann man das hier.

CDU

In dem Wahlprogramm findet sich hierzu kein direkter Hinweis. Auf Seite 37 ff. finden sich einige Hinweise zum Thema E-Government, Open-Data-Gesetz, elektronische Akte und offene Standards jedoch nichts hinsichtlich eines LIFG.

DIE LINKE

In dem Kapitel „Netzpolitik, Medien und Kultur“ wird dort im Unterkapitel „Netzpolitik: Für ein freies Internet, das allen gehört“ schreibt auf Seite 117 die Partei: „Wir setzen uns für ein verstärktes Angebot und die Nutzung von Open Data ein. Das Informationsfreiheitsgesetz NRW wollen wir zu einem Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild ausbauen. Staatliche Informationen müssen grundsätzlich in maschinenlesbaren Formaten im Internet auf einer geeigneten Plattform zur Verfügung stehen. ...“ und dort weiter in einer Auflistung auf Seite 118: „Das Informationsfreiheitsgesetz zu einem Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild ausbauen“ 
und „Verwaltungsdaten in offenen Formaten zur Verfügung stellen“.

FDP

Die FDP schreibt dazu nichts konkretes, es hießt nur auf Seite 42 unter „Moderne und bürgerfreundliche Verwaltung“ hier: „Wir fordern eine völlig neue Verwaltungskultur mit „open government“: Mehr Transparenz, mehr Teilhabe, mehr Information, mehr Innovation durch vorbildliche und effektive Öffnung der Verwaltung gegenüber der Bevölkerung und Wirtschaft.“ Und dazu weiter: „Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern einen freien Zugriff auf behördliche Daten ermöglichen. Mit „Open Data“ sollen Bürgerinnen und Bürgern wie Unternehmen zukünftig Verwaltungsdaten und -informationen proaktiv und antragsfrei im Netz offengelegt werden. ...“

Bündnis 90/Die Grünen

Mit der Überschrift „Verwaltung im digitalen Zeitalter: Eine neue Kultur der Zusammenarbeit“ charakterisiert die Partei auf Seite 181 ihr bisher angestrebtes Ziel und die Weiterentwicklung: „Mit der Verständigung auf ein Transparenzgesetz und dem Open-Government-Pakt NRW haben wir den ersten Schritt für einen Paradigmenwechsel – weg von der Holschuld der Bürgerinnen – hin zu einer Bringschuld der Verwaltungen, geschafft. Wir wollen diesem Anspruch sowohl auf der Landesebene als auch in den Kommunen Geltung verschaffen.“ – Hierbei muss berücksichtigt werden, dass das Wahlprogramm im Oktober 2016 veröffentlicht wurde, also vor dem Scheitern des Transparenzgesetzes im März 2017. Die Grundsätze hinsichtlich der Bürgerinnenbeteiligung und digitale Demokratie wurden auf Seite 180 veröffentlicht: „Wir möchten die Möglichkeiten der Digitalisierung für eine aktive politische Partizipation nutzen. Bürger*innenbeteiligung und Informationsfreiheit sind für uns Grundpfeiler erfolgreicher Politik. Online- und Offline-Beteiligungsprozesse bringen den Menschen die Landespolitik näher und beugen der Politikverdrossenheit vor.“

SPD

In dem Wahlprogramm findet sich hierzu kein direkter Hinweis.

Fazit für NRW

Nur zwei Parteien (Grüne und die Linke) greifen das Thema Informationsfreiheit bzw. Transparenz in der öffentlichen Verwaltung auf deutlich auf. Die Grünen verwenden noch eine Formulierung die aufgrund des Scheiterns des Transparenzgesetzes in NRW nicht mehr aktuell ist. Die Linken fordern abermals, wie auch vor kurzem zur Wahl in Schleswig-Holstein, ein Transparenzgesetz nach dem Hamburger Vorbild. Wie im Transparenzranking angemerkt, ist jedoch auch das Hamburger Transparenzgesetz (HmbTG) nicht perfekt, es erreicht 69 von 100 Punkte. Sehr vage greift die CDU und FDP das Thema auf, ohne konkretes zu nennen. Die SPD als derzeit mitregierende Partei äußert sich gar nicht.

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