Informationsfreiheit in Schleswig-HolsteinDie Wahlprogramme zur Landtagswahl

Viele Parteien haben sich mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung auf die Fahnen geschrieben und die Themen ins Wahlprogramm aufgenommen. Welche Forderungen haben die Parteien in Hinblick auf das Thema Informationsfreiheit bei den Landtagswahlen am 7. Mai in Schleswig-Holstein?

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Schleswig-Holstein hat den Zugang in dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 19.01.2012 geregelt. Das Gesetz wurde 2017 verändert - allerdings nicht zum Besseren. Der Parlamentarische Vorgang ist hier zu finden. Ursprünglich war vorgesehen, eine Veröffentlichungspflicht für die Verwaltung einzuführen. Dies wurde zugunsten einer nicht verpflichtenden Regelung zurückgenommen. So sollen Behörden nur bestimmte Dokumente veröffentlichen. Tun sie dies nicht, können sie nicht dazu gezwungen werden. Einen zentralen Rückschritt findet sich ausgerechnet bei den wissenschaftlichen Diensten des Landtags, die von den Fraktionen beauftragt werden. Diese sind von der Auskunftspflicht befreit.

In dem von Mehr Demokratie e.V. und der Open Knowledge Foundation veröffentlichen Transparenzranking erreicht das IZG-SH 65 von möglichen 100 Punkten. Durch die Reformierung verliert das Gesetz des Jahres 2017 gegenüber dem Gesetz aus dem Jahr 2012 einen Punkt. Im Transparenzranking liegt Schleswig-Holstein weiterhin Platz 2 hinter Hamburg, vor allem aufgrund von vergleichsweise weiten Auskunftspflichten und geringen Ausnahmen.

Die Parteien im Vergleich:

CDU

In dem Wahlprogramm findet sich hierzu kein direkter Hinweis.

DIE LINKE

Unter dem Punkt „Transparente Politik und modernes Wahlrecht“ auf Seite 54 steht eine Forderung: „Ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild. Die Landesverwaltung muss verpflichtet werden, alle Dokumente und Daten, soweit keine zwingend schützenswerten Belange betroffen sind, kostenfrei online zur Verfügung zu stellen.“. Weiter heißt es auf Seite 59 in „Offene Standards fördern, Informationsfreiheit garantieren“ dort: „Alle öffentlichen Stellen sind zu verpflichten, elektronische Dokumente in freien, quellenoffenen und standardisierten Datei-Formaten vorzuhalten und zur Verfügung zu stellen.“

FDP

In dem Wahlprogramm findet sich hierzu kein direkter Hinweis.

Bündnis 90/Die Grünen

Unter dem Begriff „Demokratie@Digital“ heißt es auf Seite 77: „...Deshalb werden wir die Veröffentlichung und kostenfreie Bereitstellung von Landesdatenbeständen und Geodaten im Rahmen des von uns novellierten Informationszugangs- und Transparenzgesetzes weiter vorantreiben. Die Digitalisierung von Staat und Verwaltung erfordert den Einsatz von kompatiblen, offenen Formaten – möglichst landes-, bundes- oder sogar europaweit.“

SPD

In dem Wahlprogramm gibt es im Kapitel Digitalisierung dort das Unterkapitel „Chancen der Digitalisierung für Schleswig-Holstein nutzen“ auf Seite 43. Dort sind die Ziele formuliert: „Wir wollen den Zugang zu staatlichen Informationen für Bürgerinnen und Bürger verbessern. Daten der öffentlichen Verwaltung können die Wirtschaft im Aufbau neuer Geschäftsmodelle unterstützen. Transparentes staatliches Handeln bildet für uns die Grundlage für eine rege und konstruktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungen von Verwaltung und Politik.“ Eine weitere Ausführung zum Thema Handlungsfähiger Staat und öffentliche Sicherheit offenbart unter „Bürgerbeteiligung ausbauen“ auf Seite 58 noch eine Ausführung zu den Kommunen: „... Beteiligung kann aber nur dann funktionieren, wenn die Menschen einen umfassenden und rechtzeitigen Zugang zu den Informationen haben, die sie und ihre Zukunft betreffen. Wir werden Informationen, Pläne und Protokolle möglichst frühzeitig digital zur Verfügung stellen. Dafür brauchen wir ein einheitliches Informationsportal, in dem alle Informationen verfügbar sind.“

SSW

In dem Wahlprogramm findet sich hierzu kein direkter Hinweis.

Fazit

Nur drei Parteien greifen das Thema Informationsfreiheit bzw. Transparenz in der öffentlichen Verwaltung auf. Hierbei nennen nur DIE LINKE und die Grünen das Informationszugangsgesetz bzw. unter dem Begriff Transparenzgesetz explizit. Da vor kurzem das IZG-SH reformiert worden ist und die Beschlussfassung in der zweiten Lesung erst im März 2017 erfolgte, war das Thema hochaktuell als die Wahlprogramme am Anfang des Jahres verabschiedet worden sind. Letztendlich lassen sich aber in den Wahlprogrammen keine bahnbrechenden Forderungen erlesen.

Autor: Christopher Bohlens

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