IFG vs. Datenshops

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Vor zwei Tagen (26.09.2011) fand ein Öffentliches Fachgespräch der Grünen zum Thema Informationsfreiheit 2.0 und Open Data im Bundestag statt. Dort habe ich auch FragDenStaat.de vorgestellt und einige Anfragen beispielhaft vorgestellt.

Dabei habe ich auch eine der neueren Anfragen erwähnt, die mit dem Verweis auf den Datenshop der Behörde abgelehnt wurde. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat daraufhin geäußert, dass er gerne einen solchen Fall als Eingabe für seine Behörde hätte, um sich damit genauer beschäftigen zu können (siehe Aufzeichnung ab 2:39:55).

Mathias Schindler hat nun eine Anfrage zum Abzug der Katalogdaten der Nationalbibliographie, die mit einem Verweis auf den Shop der Deutschen Nationalbibliothek abgelehnt wurde, an den BfDI mit der Bitte um Prüfung weitergeleitet. FragDenStaat.de eignet sich perfekt für eine solche Prüfung, da die bisherige Korrespondenz zwischen Antragssteller/in und Behörde schon ordentlich dokumentiert vorliegt und nicht erst zusammengesucht und mitgeschickt werden muss.

Wir hoffen natürlich, dass die Prüfung des BfDI ergibt, dass das Interesse auf Informationszugang mittels IFG das Interesse der Behörde ihre Daten zu verkaufen überwiegt und so die Gebührenordnung des IFG angewendet wird, die für einfache Anfragen eine kostenfreie Auskunft vorsieht. Und einfacher als eine Datei zu übersenden, die schon im eigenen Shop angeboten ist, geht es wohl kaum.

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