Vertriebsverbot für bpb-PublikationWir veröffentlichen alle Dokumente

Im Juli verbot das Bundesinnenministerium der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) den Vertrieb ihres Hefts „Ökonomie und Gesellschaft“. Hintergrund war ein Beschwerdebrief der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), die eine angebliche Einseitigkeit der Publikation und fehlende Wirtschaftsfreundlichkeit monierten.

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Ironischerweise erreichte der Wirtschaftsverband mit seiner Kritik daran, dass Lobbyismus in dem Heft als zu negativ dargestellt wird, ein Vertriebsverbot einer staatlichen Publikation.

Per IFG-Anfrage haben wir sämtlichen Schriftverkehr und alle Vermerke zu diesem Fall erhalten, mit dem sich der Ablauf des Verbots nachzeichnen lässt:

5. Juni: Wortreich beschwert sich der BDA bei der bpb: Die Kritik von Lobbyismus im Band "Ökonomie und Schule" der bpb sowie der Hinweis auf problematische Kooperationen von Schulen und Unternehmen sei "Tatsachenverdrehung". Die Publikation beinhalte "ideologische und voreingenommene Anschuldigungen". Der Band solle nicht weiter verfügbar sein. Eine Kopie des Schreibens geht ans Innenministerium, das Kuratorium und den Wissenschaftlichen Beirat.

17. Juni: bpb-Präsident Thomas Krüger will die Kritik in einem Brief zurückweisen. Die Vorwürfe der Voreingenommenheit hätten "Irritationen" hervorgerufen. Das BMI will den Briefentwurf jedoch nicht absegnen. Man werde sich "zeitnah" melden.

14. Juli: Nach einem internen Vermerk über eine angeblich einseitige Darstellung der Publikation fordert das BMI die bpb auf, den Vertrieb der Publikation zu unterlassen.

15. Juli: Einen Tag später antwortet das BMI dem BDA, dass man die Kritik prüfe.

13. August: In einem Treffen beim BMI weist bpb-Präsident Krüger darauf hin, dass viele Publikationen der bpb vor allem "Mainstreamökonomik" repräsentieren. Der Wissenschaftliche Beirat soll sich mit dem Fall auseinandersetzen.

29. September: Die Gewerkschaften beschweren sich bei Innenminister de Maizière über das Vertriebsverbot und den "Eingriff in die Autonomie der Bundeszentrale".

23. Oktober: Das BMI antwortet den Gewerkschaften, dass die Publikation einseitig sei. Trotzdem habe der Wissenschaftliche Beirat entschieden, dass der Band wieder veröffentlicht werden solle.

29. Oktober: Das Innenministerium verfügt eine Aufhebung des Verbots. Gleichzeitig wird angeordnet, einen "konzeptionell neu gestalteten" Band zu erstellen. Der BDA hat sein Ziel somit erreicht.

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