Frag den Staat

Das Blog zum Informationsfreiheitsportal

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FragDenStaat.de-Launch in NRW

Heute wurde auf einer Pressekonferenz in Düsseldorf FragDenStaat.de für NRW vorgestellt. Seit dem 1. August 2011 können Anfragen an Bundesbehörden mit dem Bundes-Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt werden und seit heute können NRW-Landes- und Kommunal-Behörden mit dem IFG von NRW über FragDenStaat.de angefragt werden. Für NRW sind nun mehr als 1000 weitere Behörden hinzugekommen. Aber da jede Einrichtung, die Verwaltungsaufgaben des Landes wahrnimmt (also Steuergelder nutzt), eine Behörde in diesem Sinne ist, muss diese Liste zwangsweise weiter wachsen. Wenn eine Einrichtung fehlt, gebt Bescheid.

Die Pressekonferenz wurde in den letzten Wochen mehrfach verschoben und fand schließlich auf dem Rheinturm in 170m Höhe statt. Zufälligerweise nutzte unsere NRW-Landingpage schon vorher ein Foto von Düsseldorf, das vom Rheinturm geschossen wurde. Diese schöne Aussicht konnten die anwesenden Journalisten heute während der Pressekonferenz genießen.

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Peter Schaar verbreitet gute Nachrichten

Gestern hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar den 3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass immer mehr Menschen von ihrem Recht auf Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen Gebrauch machen. Der Pressemitteilung zufolge wurden im vergangenen Jahr “3.280 Anträge auf Informationszugang gestellt. Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von 110 Prozent.”

An diesem Zuwachs ist das von Stefan Wehrmeyer (OKFN) entwickelte Informationsfreiheitsportal Frag den Staat nicht ganz unbeteiligt. Obwohl die Seite erst am 1. August 2011 gelauncht wurde, hat FragDenStaat.de im Jahr 2011 bereits 254 Anfragen an Bundesbehörden übermittelt. Das sind 7,7 Prozent der im Tätigkeitsbericht von Schaar ermittelten 3280 Anfragen von 2011. Durchschnittlich wurden 2011 über das Portal drei Anfragen in zwei Tagen abgeschickt.

In diesem Jahr wurden über FragDenStaat.de schon 639 Anträge auf Akteneinsicht abgeschickt. Das sind bereits 19 Prozent der insgesamt 3280 Anfragen von 2011. Durchschnittlich wurden 2012 bisher zehn Anfragen in zwei Tagen über FragDenStaat.de abgeschickt. (Die Anfragen-Entwicklung gibt es als Grafik hier.)

Der Anteil für 2012 wird sich vermutlich noch erhöhen, denn an diesem Freitag (27. April) findet der erste Länder-Launch statt. Dann ist es möglich, über FragDenStaat.de auch Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz von Nordrhein-Westfalen zu stellen. Die Integration weiterer Bundesländer in das Portal ist geplant. Bisher ermöglicht das Portal, Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) und dem Umweltinformationsgesetz (UIG) des Bundes zu stellen.

(Maria Schröder)

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Jemand Interesse am Gutachten zur Abgeordnetenkorruption?

Gutachten Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption

So sieht es aus, das Gutachten “Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption”. 40 Seiten lang und gerade im Zusammenhang mit aktuellen Ereignissen sehr interessant zu lesen. Ich hab es auch schon eingescannt und bin bereit es als PDF online zu stellen. Aber der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat mir die Veröffentlichung verboten und droht bei Zuwiderhandlung mit zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen.

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IFG vs. Wissenschaftlicher Dienst

Der Deutsche Bundestag hat 2006 das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes – bekannt als Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – verabschiedet. Sechs Jahre später wehrt er sich gegen ein Urteil, dass dieses Informationsfreiheitsgesetz auf einen Teil von ihm selbst, nämlich die Wissenschaftlichen Dienste, anwenden würde.

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags (WD) erstellen auf Anfrage von Abgeordneten wissenschaftliche Ausarbeitungen. Einige wenige “ausgewählte Arbeiten” stehen der Öffentlichkeit auch online zur Verfügung, und sind sehr interessant zu lesen. Aber ein Großteil der Arbeiten sind nicht verfügbar: für 2010 hat bundestag.de 115 Dokumente gelistet und das bei bis zu 3000 Anfragen im Jahr.

Es ist unverständlich, dass Bürger nicht über die mit Steuergeldern bezahlten Gutachten informiert werden, auf die unsere Abgeordneten auch noch ihre Entscheidungen stützen. Wissenschaft lebt vor allem durch Veröffentlichungen, die eine unabhängige Überprüfung der Ergebnisse möglich machen. Meines Erachtens muss gerade der Wissenschaftliche Dienst mit seinem Einfluss auf das Parlament sich einer Peer Review stellen.

Aber wenn man versucht über eine Informationsfreiheitsanfrage Einsicht in eines dieser geheimen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zu erhalten, dann wird diese generell abgelehnt und zwar aus zwei Gründen.

Erstens, so wird vom Bundestag ausgeführt, falle der Wissenschaftliche Dienst nicht unter das IFG, da er keine Verwaltungsaufgaben des Bundes, sondern parlamentarische Aufgaben erfülle. Das IFG deckt aber nur die Verwaltung des Bundes ab und keine anderen Tätigkeiten des Staates (wie Exekutive, Legislative, Judikative).

Um aber bloß nicht etwas veröffentlichen zu müssen, falls sich herausstellt, dass das IFG doch auf den WD zutrifft, wird als weiterer Ablehnungsgrund noch §6 IFG hinterher geschoben und auf das Urheberrecht verwiesen. Dies ist leider ein nicht-abwägbarer Ausnahmegrund des IFG, was bedeutet, dass das Informationsinteresse des Bürgers nicht gegen das Urheberrecht abgewogen werden kann. Diese Regelung hat auch Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit, schon beklagt und Nachbesserung gefordert.

Zum konkreten Fall

Eines dieser geheimen Gutachten mit dem klingenden Titel “Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen” wurde von der CDU-Abgeordneten Gitta Connemann in Auftrag gegeben und ist als sogenanntes UFO-Gutachten bekannt geworden. Dieses Gutachten wurde 2010 per Informationsfreiheitsanfrage angefordert und der WD des Bundestags lehnte die Anfrage wie üblich ab. Der Antragsteller klagte aber und bekam am 1. Dezember 2011 in erster Instanz vor dem Berliner Verwaltungsgericht recht.

Das Gericht folgte den Ablehnungsgründen des Bundestags nicht. Die Tätigkeit des Wissenschaftlichen Dienstes sei seiner Art her der Verwaltung zuzurechnen. Außerdem könne das Urheberrecht nicht als Ablehnungsgrund zählen, da der Antragsteller das Dokument nur lesen und nicht veröffentlichen wolle und somit der WD nicht in seinem Urheberrecht verletzt werde.

Das Urteil ist leider nicht rechtskräftig, wie man mir auf meine eigene UFO-Anfrage hin mitteilte, da der Bundestag in Berufung gegangen ist. Das erweckt den Anschein, dass der Bundestag die Einsicht in das UFO-Gutachen mit allen Mitteln verhindern will und das ist natürlich gerade beim Thema Außerirdische eine Steilvorlage für Verschwörungstheorien. 

Der Bundestag hätte aber mit diesem Urteil nicht nur die Exklusivität über die Informationen des UFO-Gutachtens verloren, sondern sehr wahrscheinlich auch über all die anderen nicht veröffentlichten Gutachten. Und das könnte einige peinliche Ungereimtheiten aufdecken, z.B. wenn Parlamentarier Gutachten anfordern, aber der wissenschaftliche Inhalt nicht mit der Parteilinie in Einklang gebracht werden konnte und daher lieber geheimgehalten wurde. Oder nehmen wir das Gutachten mit dem vielversprechenden Titel “Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption”, das vielleicht erklären könnte, warum der Deutsche Bundestag im März 2011 die UN-Konvention gegen Korruption nicht ratifiziert hat.

Wie könnte FragDenStaat.de helfen?

Wäre dieses Urteil rechtskräftig, so bestände die realistische Chance, das jede/r Bürger/in alle Dokumente des Wissenschaftlichen Dienstes einsehen könnte. Allerdings wäre FragDenStaat.de selbst dann wohl nicht in der Lage die Dokumente öffentlich zu machen, da durch eine Veröffentlichung die Urheberrechte des Wissenschaftlichen Dienstes verletzt würden. Um in diesem Fall trotzdem allen Interessierten möglichst unkompliziert Zugang zu verschaffen, habe ich mir da etwas ausgedacht.

FragDenStaat.de wird den Nutzern die Möglichkeit geben mit einem Klick die gleiche Anfrage in ihrem eigenen Namen noch einmal zu stellen. Damit muss ein urheberrechtlich geschütztes Dokument zwar immer neu angefragt werden, dies ist aber für den Nutzer mit geringstem Aufwand möglich. Für den Bundestag steigt der Aufwand allerdings enorm, da immer noch jeder Antrag einzeln beschieden werden muss.

Ich hoffe natürlich, dass der Bundestag dann ein Einsehen hat und sich für die Veröffentlichung des angefragten Dokuments bzw. natürlich gleich aller Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes entscheiden wird.

Dadurch, dass der Bundestag gegen das Urteil in Berufung gegangen ist, muss ich mein Vorhaben, den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags zu öffnen, um mindestens ein bis zwei Jahre verschieben. Denn so lange wird es wohl bis zur Entscheidung der nächsten Instanz dauern.

(Autor: Stefan Wehrmeyer)

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Was macht die FDP im BMZ?

Vor einer Woche hat report München einen Beitrag gesendet, in dem die Schaffung einer neuen Abteilung namens “Planung und Kommunikation” im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) thematisiert wird.

Das Problem: Die Abteilung soll dem Bericht zufolge gänzlich mit FDP-Mitgliedern besetzt werden. Zufall oder Berechnung? Die Recherche der Redaktion legt nahe, dass es sich um Letzteres handelt. Einem internen Strategiepapier der FDP, das der report München-Redaktion vorliegt, ist abzulesen, dass die Platzierung von FDP-Mitgliedern im Ministerium beabsichtigt und geplant ist: Man müsse Schlüsselpositionen im BMZ besetzen. Wortwörtlich steht im Strategiepapier:

Es gibt kaum ein Ministerium, das derart viele personelle Besetzungen zu bestimmen hat. […] Zudem kann die Besetzung des Themas dem Image der FDP als sozial kalt entgegenwirken.

Die Entrüstung über diese mutmaßliche Versorgungsmaßnahme für FDP-Mitglieder auf Kosten der Allgemeinheit äußert sich nun in gleich vier Anfragen an das BMZ zu diesem Vorgang auf fragdenstaat.de. Anfrage 1 und Anfrage 2 verlangen auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes Einsicht in alle Dokumente, in denen die neue Abteilung, ihr Aufgaben- und Personalzuschnitt thematisiert wird. Anfrage 3 verlangt Auskunft über alle Stellen, die seit dem Amtsantritt des Entwicklungsministers Dirk Niebel (FDP) im BMZ geschaffen worden sind. Die vierte, mit dem skizzierten Vorgang verwandte Anfrage beantragt Akteneinsicht in das 680.000 Euro teure externe Gutachten, aus dem die Neustrukturierung der Aufgabenverteilung zwischen BMZ und dem Auswärtigen Amt hervorgeht.

Dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes zufolge hat das BMZ nun einen Monat Zeit, um auf die Anfragen zu reagieren.

(Maria Schröder)