Ausstattung der IFG-Beauftragten19,3 Stellen für die Demokratie

„Jeder kann die Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit anrufen, wenn er sein Recht auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) als verletzt ansieht.“ So ist die Funktion der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Gesetz erklärt. Das ist in der Theorie nach wunderbar – deswegen ist es zum Beispiel über FragDenStaat.de direkt möglich, Beauftragte um Vermittlung bei Anfragen zu bitten, etwa wenn Antworten nicht in der vorgegebenen Frist eingetroffen sind oder zu hohe Kosten in Rechnung gestellt werden.

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Doch in der Realität ist dieser Prozess meistens sehr langwierig: So dauert es nach der ersten Bitte um Vermittlung des oder der Beauftragten oftmals mehrere Monate, bis es ein Ergebnis gibt. Das zeigen unter anderen Beispiele aus Thüringen, Berlin und dem Bund, wo Vermittlungsversuche schon einmal acht Monate dauern können. Weil die einmonatigen Fristen für einen Widerspruch auch bei einer Einschaltung von Informationsfreiheitsbeauftragten nicht ruhen, macht dies die Arbeit der Beauftragten in manchen Fällen inneffektiv oder sogar überflüssig, weil die Gerichte übernehmen müssen.

Fehlende Ressourcen, fehlende Befugnisse

Die fehlende Durchschlagskraft hängt zum einen mit fehlenden Befugnissen der Stellen zusammen. Antwortet eine Behörde nicht auf einen Vermittlungsversuch der Beauftragten, kann diese nicht wie in anderen Ländern der Welt die Herausgabe von Informationen anordnen oder Strafgelder verhängen. Das spitzeste Schwert der Informationsfreiheitsbeauftragten sind formelle Beanstandungen.

Zum anderen ist es aufgrund der Ausstattung kaum möglich, Eingaben zufriedenstellend zu beantworten. In allen Bundesländern und auf Bundesebene gibt es insgesamt 19,3 Stellen bei Beauftragten für Informationsfreiheit. Mit 0,5 Stellen haben Bremen, das Saarland und Thüringen die wenigsten und Berlin mit 2,5 die meisten Stellen der Bundesländer. Das sind acht Prozent weniger Stellen als noch 2016. Und auch die vier Stellen für Informationsfreiheit bei der Bundesbeauftragten sind deutlich zu wenig: So gingen zum Beispiel 2015 insgesamt 640 Eingaben für Vermittlungen bei der Stelle ein - das ist vom zuständigen Referat kaum zu bewältigen.

Das ließe sich ändern, würden die Beauftragten - und auch die Zuständigen bei anderen öffentlichen Stellen - mit ausreichend finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet. International sind vergleichbare Behörden deutlich besser besetzt. Die mexikanischen Beauftragten für Informationsfreiheit verfügen etwa über 200 MitarbeiterInnen.

Für eine Änderung in diesem Bereich fehlt aber offensichtlich der politische Wille. Es ist nämlich eigentlich nicht so schwer, Behörden aufzustocken: So stellte das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz vor kurzem 40 MitarbeiterInnen für Hate Speech oder das Bundesministerium für Inneres im Zuge der Flüchtlings neue 13.000 Stellen ein. Wo ein politischer Wille, ist auch ein Weg.

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