Der Mord an Ján Kuciak betrifft auch uns (Update)

Wir gedenken des slowakischen Journalisten Ján Kuciak und seiner Verlobten Martina Kušnírová, die Ende Februar ermordet wurden. Offenbar hängt Kuciaks Tod auch mit seinen Recherchen nach dem slowakischen Informationsfreiheitsgesetz zusammen.

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Den slowakischen Behörden wird vorgeworfen, im Rahmen einer Anfrage Kuciaks Daten an Dritte weitergeleitet zu haben – wodurch seine künftigen Mörder überhaupt erst auf seine Recherchen aufmerksam wurden.

Der Mord an Kuciak und Kušnírová zeigt, wie wichtig das Recht auf anonyme Antragstellungen ist. Wir fordern deswegen alle deutschen Behörden auf, auch anonyme Anfragen zu bearbeiten.

Der Fall betrifft uns bei FragDenStaat besonders. Wir tragen eine große Verantwortung dafür, dass Menschen, die unser Portal nutzen und Anträge an Behörden stellen, sich zurecht sicher fühlen können. Deswegen bieten wir die Möglichkeit an, Anfragen unter einem Pseudonym zu stellen.

Wir brauchen anonyme Anfragen in Deutschland

Einige Behörden wehren sich allerdings dagegen. Das Bundesinnenministerium – federführend für das IFG in Deutschland – weigert sich seit sieben Jahren, Anträge über FragDenStaat zu beantworten. Es fordert regelmäßig private Mailadressen oder Postadressen an, obwohl dies für eine Beantwortung nicht erforderlich ist. Die Gesetze der Bundesländer Rheinland-Pfalz, Bremen und Thüringen geben Behörden die Möglichkeit, von Antragstellern einen Identitätsnachweis zu verlangen.

Theoretisch ist eine Konstellation wie im Fall von Kuciak auch in Deutschland möglich. Es ist nämlich nicht klar geregelt, wie mit der Weitergabe von Namen im Rahmen von Drittbeteiligungen hierzulande umgegangen wird. Sind die Interessen von Dritten durch Anfragen betroffen - etwa weil personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vorkommen - müssen die Dritten beteiligt werden. Ob ihnen die Namen der Antragsteller weitergeleitet werden dürfen, ist umstritten.

Neuer Standardtext für Anfragen

Wir haben in den Standardtext für Anfragen über FragDenStaat jetzt einen Absatz hinzugefügt, in dem Antragstellende der Weitergabe ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprechen. Für eine starke Informationsfreiheit braucht es starken Datenschutz.

Wir fordern das Bundesinnenministerium und die zuständigen Ministerien der Bundesländer auf, entsprechende Regelungen in die Informationsfreiheitsgesetze bzw. die Anwendungshinweise dazu aufzunehmen. Regelungen, die Antragssteller in Gefahr bringen könnten, müssen beseitigt werden!

Update, 25.03.2018: Inzwischen hat sich auch eine internationale Koalition von Nichtregierungsorganisationen mit einem offenen Brief an die EU gewandt. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sich des Themas annehmen.

Foto: Peter Tkac, CC BY-SA 2.0

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