Klage gewonnenBerliner Jobcenter zahlt Lehrgeld

Es war von Anfang an aussichtslos, jetzt hat das Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg aufgegeben: Wir haben unsere Klage gegen das Jobcenter im Rahmen der Kampagne „FragDasJobcenter“ gewonnen.

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Wir sind vor zwei Monaten vor Gericht gezogen, weil das Jobcenter uns seine Übersichtsliste der internen Weisungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht geben wollte. Es hatte argumentiert, dass wir uns vor Ort mit einem Identitätsnachweis ausweisen müssten, um das Dokument zu bekommen - eine rechtswidrige Praxis.

Jetzt hat das Jobcenter allerdings gemerkt, dass es damit vor Gericht nicht durchkommen wird und uns die Liste zugesandt. Die Kosten für das Verfahren muss damit das Jobcenter und damit der Steuerzahler tragen. Neben unseren Anwaltskosten und den Gerichtsgebühren kommen noch die Anwaltsgebühren des Jobcenters sowie die (viel zu hohe) Arbeitszeit der zuständigen Jobcenter-MitarbeiterInnen hinzu. Wie viel genau der Jobcenter-Anwalt bekommt, ist unklar. Weder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz noch eine Anfrage in der Bezirksversammlung von Friedrichshain-Kreuzberg wollte das Jobcenter beantworten.

Kommen bald die nächsten Klagen?

Ob das Jobcenter wirklich aus dem Streitfall gelernt hat, bleibt abzuwarten. Es besteht nämlich weiter darauf, dass sich AntragsstellerInnen in manchen Fällen vor Ort ausweisen müssen. Das wäre freilich weiterhin rechtswidrig. Bleibt das Jobcenter bei seiner Rechtsauffassung, wird es sicherlich bald wieder verklagt werden. Mehr als 20 Anfragen nach einzelnen internen Weisungen warten derzeit noch auf Antwort. Wer mag, kann ebenfalls mit zwei Klicks eine Anfrage nach einer Weisung ans Jobcenter stellen. Und zwar hier.

Von drei Klagen gegen die Bundesverwaltung haben wir damit alle drei gewonnen. Acht weitere laufen derzeit. Wer selbst klagen möchte, kann dies mithilfe unseres Klagefonds auf Transparenzklagen.de tun.

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